Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen. Bisherige gegenteilige Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg werden damit aufgehoben.
Ausgangspunkt für das Verfahren war u.a. das Gutachten über die Erforschung von unidentifizierten Flugobjekten und außerirdischen Lebensformen, das ein CDU-Abgeordneter auf die Anfrage eines Bürgers angefordert hatte.
Wie schon mehrfach festgestellt, ging es bei dem Verfahren nicht um das besagte Gutachten als solches bzw. dessen Inhalt, sondern allgemein um die grundsätzliche Frage, inwieweit die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen und somit auf Anfrage freigegeben werden müssen. Dies wurde seitens der Bundesverwaltung bisher verneint und somit die Herausgabe verweigert.
Dass der Inhalt des Gutachtens entgegen mancher Vermutungen keineswegs sensationelle Informationen oder gar geheim gehaltenes Wissen über Ufos und Außerirdische beinhaltet, sondern lediglich eine Zusammenfassung allgemein bekannter oder erhältlicher Informationen, wurde von unserer Seite bereits festgestellt, nachdem wir Einblick bekommen hatten.
Das 10seitige Gutachten liegt uns vor und kann hier heruntergeladen werden.
Siehe hierzu unser Spezial: "Das ist Deutschlands Ufo Akte".
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Die Brüder Reimar und Walter Horten waren Pioniere bei der Entwicklung der Nurflügel-Flugzeuge, die sie auf dem Flughafen Bonn-Hangelar erprobten. In den 1990er Jahren gab die US Army 339 Seiten einst geheimer Papiere frei, die wohl die ältesten deutschen UFO-Akten darstellen. Das von 1947 bis 1955 gesammelte Material behandelt vor allem Reimar und Walter Horten und mögliche in Deutschland gebaute „Flying Saucers“. Die Existenz der Akten ist schon länger bekannt, doch kaum jemand weiß, dass sie seit mindestens 2007 im Internet verfügbar sind.
Am heutigen 20. März konnten Millionen von Europäern in den nördlichen Ländern das Naturschauspiel einer Sonnenfinsternis live miterleben. Wir von ufo-information.de haben mit unserem astronomischen Equipment ebenfalls zu den "Sonnenanbetern" gehört und über 340 Fotoaufnahmen der Sonnenfinsternis gemacht. Hintereinander gesetzt ergab sich somit eine ca. 80 sekündige Videosequenz der gesamten Sonnenfinsternis über Stuttgart mit Beginn um 9.29 Uhr, Maximum um 10.37 Uhr (71,4% Bedeckung) und dem Ende um 11.49 Uhr.
45 Jahre nach Abschluss des Projekts "Blue Book" der US Air Force stehen alle gesammelten und ursprünglich auf Mikrofilm archivierten Dokumente des Projektes komplett im Internet zur Einsicht bereit. Insgesamt 12.618 Ufo- Sichtungen verzeichnetete die US Air Force zwischen 1947 und 1969 in ihrem Projekt. Die meisten davon konnten auf herkömmliche Flugkörper oder Naturphänomene zurückgeführt werden, weshalb das Projekt 1969 eingestellt wurde. Dem offiziellen Abschlussbericht einer Untersuchungskommission nach soll keines der gemeldeten, untersuchten und beurteilten Ufos jemals eine Gefahr für die nationale Sicherheit der USA dargestellt haben, geschweige denn Anlass zu Spekulationen gegeben haben, dass es sich um bislang unbekannte, außerirdische Technologien gehandelt habe.